IHRA-Arbeitsdefinition Antiziganismus
Die IHRA-Arbeitsdefinition von Antiziganismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) wurde 2020 von den 34 IHRA-Mitgliedstaaten beschlossen. Deutschland war 2021 das erste Land, das die Definition auf nationaler Ebene angenommen hat. LINK
Die Deutsche Bahn (2022) nimmt Arbeitsdefinition von Antiziganismus IHRA an. LINK
29. 01.2023 Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Erklärung zur Bekämpfung von Antiziganismus und zur Zusammenarbeit mit Sinti und Roma abgegeben. Die Erklärung basiert auf der Arbeitsdefinition von Antiziganismus der IHRA. LINK
27. 01.2023 Vereinbarung „Gemeinsam gegen Antiziganismus – Erklärung des Bundeskriminalamts und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zur künftigen Zusammenarbeit“ unterzeichnet. Grundlage bildet die Arbeitsdefinition von Antiziganismus die das BKA aus diesem Anlass anerkennt. LINK
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt in ihrer Tätigkeit zur Diskriminierung von Sinti und Roma zukünftig offiziell die Arbeitsdefinition „Antiziganismus“ der IHRA zugrunde. LINK
17.01.2024 Die katholische Kirche in Deutschland will ihre Rolle bei der Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma in der NS-Zeit wissenschaftlich umfassend aufarbeiten lassen. LINK